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Zum Glück gibt es die Rasseliste

Staatsfeind Nr. 1


Zum Glück gibt es die Rasseliste.


Jetzt werden alle Hundehalter der „von Geburt an gefährlichen Hunde“ kontrolliert und eingeschränkt. Der Steuersatz für „gefährliche Hunde“ ist teilweise so hoch, dass kaum noch ein Normalverdiener sich solch einen Hund leisten kann. Das schließt also automatisch alle Assis aus, die sich solche Hunde als Statussymbol nicht mehr leisten können. Die Städte haben durch die hohen Auflagen der Hunde deutlich weniger gefährliche Hunde in ihrem Stadtbild. Und durch das Vorweisen des polizeilichen Führungszeugnisses können Vorbestrafte sich die Kampfhunde nicht mehr als Waffe zulegen.

So zumindest die Theorie.

Die Wahrheit ist aber eine andere: Bestraft werden die Hundehalter, die ihre Hunde ordnungsgemäß anmelden, alle Auflagen erfüllen, Wesenstest und Sachkundenachweis bestehen und einen total übertriebenen Steuersatz für Ihre gelisteten Hunde bezahlen. Man führt einen Hund, der laut Gesetz bei jedem Vorfall der Schuldige ist und offiziell vom Staat diskriminiert wird, man Verachtung der Mitmenschen bekommt, welche von den Boulevard Pressen gefördert wird.


Die Hundehalter, die eigentlich bestraft werden sollten, nämlich die, die ihre Hunde als Waffe führen, sie scharf machen und offiziell gar nicht halten dürften, sind dabei völlig unbetroffen. Diese Menschen melden nämlich ihre Hunde gar nicht erst an. Sie werden niemals ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen, niemals zum Wesenstest erscheinen und mit Sicherheit auch keinen Kampfhundsteuersatz bezahlen. Diese kriminellen Menschen benutzen ihre Hunde so lange, bis sie ihren Zweck erfüllt haben. Meistens enden diese Hunde mit einer Beschlagnahmung oder Sicherstellung im Tierheim und bleiben dort dann auch. Kein Problem für diesen Abschaum - sie holen sich einfach einen neuen Hund.

Die Rasseliste ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Sie bestraft die falschen Menschen mit den guten Hunden - nämlich die Menschen, die alles dafür tun, dass ihr diskriminierter Hund das selbe Recht genießen darf, wie alle anderen Vierbeiner auch.

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